Leistungen
24/7 mit Handy öffen und losfahren
Miete Transporter bei Mietbar jetzt rund-um-die-Uhr, günstig und einfach mit deinem Smartphone. Einfach Mietbar-App laden, in fünf Minuten gratis registrieren und sofort losfahren. Ob für eine Stunde oder mehrere Wochen – bei Mietbar erhalten Sie automatisch den passenden Tarif. Unter www.mietbar.app haben Sie alle Infos.
Erklärvideo: So funktioniert Mietbar-App
Langzeitmiete
Auto-Langzeitmiete ist die perfekte kosteneffiziente und bilanzneutrale Alternative zum klassischen Kfz-Leasing und bietet noch viele weitere Vorteile. Lassen Sie sich von unseren Inklusivleistungen überzeugen und erleben Sie grenzenlose Mobilität. Bereits ab einem Monat Mietdauer.
Transporter & Autos mieten
in ganz Vorarlberg
Autos & Transporter sind in ganz Vorarlberg verteilt und rund um die Uhr verfügbar, auch an Sonn- und Feiertagen. Unsere Standorte sind:
Autos & Transporter sind über die App verfügbar unter www.mietbar.app.
Autos & Transporter mieten in Widnau - St. Gallen - Schweiz
Für die Schweizer Kunden haben wir auch in der Schweiz – St. Gallen – Widnau einen Standort. Auto und Transporter können Sie hier buchen: www.mietbarswiss.ch.
FAQ (Frequently Asked Questions)
Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs und Abschluss des finalen Checks wird die Blockierung der Kaution aufgehoben. Je nach Kreditinstitut kann dies 5 bis 10 Tage dauern.
Alle unsere Fahrzeuge sind Haftpflichtversichert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Haftungsreduzierung zu wählen.
ja, Sie können ins Ausland fahren mit vorheriger Absprache. Deutschland (DE), Schweiz (CH) und Lichtenstein (LIE) und alle anderen EU-Länder sind in einem anderen Paket inkludiert. Alles darüber hinaus nur nach Absprache.
alle unsere Fahrzeuge haben eine digitale österreichische Autobahn Vignette.
Haustiere sind nur mit Transportboxen erlaubt, bei uns auch MIETBAR.
unsere Transporter sind alle unter 3,5t, daher auch mit B-Führerschein zum Fahren geeignet
- Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Personen- oder Sachschadens zu treffen
- an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, Name/Anschrift aller beteiligter Personen und Zeugen, polizeiliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherer festzuhalten sowie dem Vermieter eine detaillierte, wahrheitsgetreue Unfalldarstellung samt Skizze (Unfallbericht) zu geben
- keine Schuld- oder Haftungserklärung abgeben
- sofort die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen und den Unfall unbedingt aufnehmen zu lassen, auch wenn kein Personenschaden eingetreten ist. Wird seitens der Polizei die Unfallaufnahme an Ort und Stelle verweigert, so kann ersatzweise Selbstanzeige erstattet werden. Auch diese hat unverzüglich zu erfolgen.
- bei Unfällen mit unbekannten Gegnern unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige bzw. Selbstanzeige zu erstatten.
- den Vermieter sofort per Telefon, SMS oder WhatsApp benachrichtigen und dessen Weisung abwarten.
- Abschlepp- / Pannendienst kontaktieren sofern das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
- Anschließend wieder deinen Vermieter kontaktieren – Rückholung des Fahrzeuges wird organisiert
- Bei Neuwagen wird die Pannenhilfe des jeweiligen Herstellers und oder sind die Fahrzeuge zusätzlich mit einem Pannenschutz über den ÖAMTC versorgt. Hinweis: der Pannenschutz bezieht sich immer nur auf das Fahrzeug, nicht auf die Insassen, daher empfiehlt es sich eine zusätzlich Jahresmitgliedschaft / Schutzbrief beim ÖAMTC / ARBÖ abzuschließen.
Dein Vermieter informiert dich gerne darüber. - Der Mieter und ein event. ermächtigter Fahrer sind von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Bei Schäden an Mietfahrzeug, infolge selbstverschuldeter, leicht fahrlässig verursachter Verkehrsunfälle oder bei unbekanntem Gegner, muss der Mieter eine Selbstbeteiligung (pro Schadensfall) zahlen. Die Selbstbeteiligung kann durch in Haftungsreduzierungspaket heruntergesetzt werden, somit zahlt der Mieter einen reduzierten Selbstbehalt.
Für den Fall mehrere Vorfälle während einer Anmietung wird die Reduzierung der Selbstbeteiligung nur für den ersten dieser Vorfälle zum Tragen kommen. Für jedes weitere Schadensereignis gilt die reguläre Selbstbeteiligung der entsprechenden Fahrzeugkategorie.
Rücktritt/Stornierung vom Mietvertrag/Reservierung:
- bis 15 Tage 20% des Mietpreises
- bis 10 Tage 50% des Mietpreises
- bis 5 Tage 75% des Mietpreises
- ab dem 1. Tag 100% des Mietpreises